Der „Weg der Versöhnung" dient der der wachsenden Bewegung zur Einheit unter den Christen der verschiedensten konfessionellen Richtungen und der Ausbreitung des Reiches Gottes in unserem Land.

Weg der Versöhnung


  • will sichten und wertschätzen, will sammeln, bündeln und vernetzen, was in Österreich an Einheitsarbeit auf breitester Basis bereits geleistet wird;
  • will das Bestehende fördern und Synergien zwischen den verschiedenen Initiativen schaffen;
  • will nur dort Impulse setzen, wo noch Mangel herrscht.

Diese Grafik zeigt die Gesamtstruktur des Weges der Versöhnung.

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Vorbildfunktion


Der Weg der Versöhnung versteht sich als österreichweite Initiative.

Er ermutigt die Vertreter der örtlichen Evangelischen Allianzen, der Kreise zur Einheit, der Ökumenischen Räte und anderer Einheitsinitiativen innerhalb einer Region sich ebenfalls im Sinne der Vision und Werte der Ökumene der Herzen* zusammenzuschließen, ohne deshalb strukturell dem Verein angegliedert zu werden.

Dies beinhaltet auch auf regionaler Ebene eine Zusammenarbeit von der jedenfalls grundsätzlich kein lebendiges Glied des Leibes Christi ausgeschlossen werden darf (vgl. Zinzendorf).

* Der Begriff versteht sich im Sinne von Nikolaus L. Graf Zinzendorf. Für ihn bedeutet die Arbeit für die Einheit der Christen das Zusammenwirken jener Gläubigen aus den verschiedenen Kirchen, die eine gemeinsame Leidenschaft für Christus verbindet und die bereit sind ihr Leben in den Dienst des Brückenbauens zu stellen. Diese Form des Einheitsengagements stellt eine Bereicherung zu jeder Form der „Institutions-Ökumene“ dar.

Gebetsbewegung


Der Weg der Versöhnung dient der Förderung einer Gebetsbewegung.

Eine Vielzahl von Gebetsinitiativen dient dem Anliegen der Versöhnung und der Einheit unter den Christen in unserem Land, manche davon schon seit langer Zeit. Diese Initiativen zu vernetzen ist Anliegen des Weges der Versöhnung.

Visionsziele


Auf der Basis tragfähiger Beziehungen unter christlichen Leitern weiß sich der Weg der Versöhnung fünf Visionszielen verpflichtet:

  • der Versöhnung und Buße gemäß 2. Chronik 7,14.
  • der Einheit im Leib Christi
  • dem Gebetsdienst für das Land
  • dem vertieften geistlichen Leben der christlichen Gemeinden
  • der geistlichen Erweckung und der gesellschaftlichen Veränderung

Zum „Weg der Versöhnung“ sind alle jene Gläubigen in unserem Land eingeladen, die eine besondere Berufung verspüren sich für die „Ökumene der Herzen“ im Sinne dieser Vision einzusetzen. Entsprechend ihrer Begabungen fördern sie durch Gebet, konkrete Arbeit, finanzielle und ideelle Hilfe das Anliegen auf Österreich-Ebene.

"Weg der Versöhnung – Verein zur Förderung der Einheit und Zusammenarbeit unter den Christen in Österreich" ist der Rechtsträger des Weges der Versöhnung.

Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Einzelpersonen, die sich nicht als Delegierte der jeweiligen Gemeinden und Kirchen verstehen. Sehr wohl aber repräsentieren die Mitglieder ihre verschiedenen konfessionellen „Richtungen“ in der gemeinsamen Arbeit des Weges der Versöhnung.

  • Die fördernden Mitglieder verpflichten sich nur zur Zahlung des jährlichen Unterstützungsbeitrags.
  • Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags sowie zur Teilnahme an den Begegnungskonferenzen und der Generalversammlung.
  • Alle Mitglieder sind eingeladen, sich in den Foren sowie in den regionalen Versöhnungsinitiativen zu engagieren.
  • Über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand.

Ein Online-PDF-Formular für den Mitgliedschaftsantrag steht hier bereit.

Formular öffnen, ausfüllen, als PDF abspeichern und mit geeigneter Software (Apple: Vorschau App) öffnen und digitale Unterschrift einfügen. Ansonsten ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen oder per Post an uns senden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 80,– pro Person und € 120,– pro Ehepaar und soll jeweils im ersten Monat des Jahres auf folgendes Konto überwiesen werden:

Name: Weg der Versöhnung
Die Erste Bank
IBAN: AT872011129548542700
BIC: GIBAATWWXXX

Vermerk: Mitgliedsbeitrag WdV ….

Wir bitten die Mitglieder einen Dauerauftrag einzurichten, da dies den administrativen Aufwand sehr erleichtert.

Es gibt die Möglichkeit den WdV/RT mit € 30,-- pro Monat (€ 45,-- für Ehepaare) inklusive Mitgliedsbeitrag zu unterstützen. Das wäre eine wirklich große Hilfe, um die Arbeit des WdV/RT zu finanzieren.

Spenden sind sehr willkommen, da die Mitgliedsbeiträge allein unsere Projekte nicht finanzieren können.

Statuten: Die Vereinsstatuten stehen zur Einsichtnahme bereit.

Die Begegnungskonferenz des Weges der Versöhnung soll helfen Beziehungen des Vertrauens und der Wertschätzung unter den Christen der verschiedensten Richtungen aufzubauen.

Im Rahmen der Begegnungskonferenz sollen die Ergebnisse der Arbeit des Runden Tisches einem breiten Kreis der Mitstreiter für die Sache der Einheit bekannt gemacht werden.

Die Begegnungskonferenzen finden nach Bedarf statt.

Die Generalversammlung des Vereins findet alle 4 Jahre im Rahmen eines Runden Tisches statt.

Dabei finden die Wahlen zur Zusammensetzung des „Runden Tisches“ für die nächste Arbeitsperiode statt.

In den 8 Richtungsgruppen wählen die ordentlichen Mitglieder aus ihrer Mitte jeweils maximal 7 Richtungsvertreter (14 für die katholische Richtungsgruppe) für die nächste Arbeitsperiode in den RT.

Die fördernden Mitglieder sind zu den Versammlungen der Richtungsgruppen eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Der Runde Tisch ist der Entscheidungsträger für die Vision, die Ziele und die konkrete Ausrichtung des Weges der Versöhnung. Alle richtungsverändernden Entscheidungen müssen am RT getroffen werden, getragen durch vertraute Beziehungen und das Gebet miteinander.

Die ordentlichen Mitglieder des Vereins wählen im Rahmen der Generalversammlung die Mitglieder des RT für eine Funktionsperiode von 4 Jahren. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

Niemand sollte sich als Kandidat zur Wahl stellen, der nicht die Bereitschaft hat während dieser Funktionsperiode an allen Treffen des RT teilzunehmen. Die Vertreter am RT haben sich freiwillig verpflichtet ihre jeweilige Richtung am RT zu vertreten. Die persönliche Anwesenheit beim RT ist notwendig und es können keine Vertreter entsandt werden.

Der RT tritt in der Regel zweimal im Jahr für jeweils 2 Tage und 2 Nächte zusammen, und zwar in zwei Varianten, die auf Einladungen und Info-Foldern jeweils durch ein Logo angezeigt werden:

flexible
Offener Runder Tisch: für alle interessierten Personen, welche die Anliegen des Vereins Weg der Versöhnung teilen.


flexible
(Normaler) Runder Tisch: für die vom Verein Weg der Versöhnung gewählten Teilnehmer am Runden Tisch sowie für von diesen geladene Gäste.


Kriterien

  • Geschwister mit einem Ruf zum Runden Tisch.
  • Geschwister, die sich mit den Zielen und Werten des WdV identifizieren.
  • Geschwister, die zur verbindlichen Teilnahme und Mitarbeit am RT bereit sind.
  • Geschwister, die das Vertrauen ihrer jeweiligen Richtung haben.
  • Geschwister, die wenigstens im weiteren Sinn im Dienst geistlicher Leiterschaft stehen.
  • Geschwister, die bereit sind gemeinsam getroffene Entscheidungen des RT mitzutragen.

Der RT setzt sich aus jeweils maximal 7 Mitgliedern (14 Mitglieder in der röm.-kathol. Richtungsgruppe) der maximal 8 Richtungsgruppen zusammen:

  • 1. der evangelikal-freikirchlichen Richtung
  • 2. der pfingstlich-charismatisch freikirchlichen Richtung
  • 3. der katholischen Richtung (verschiedener Riten)
  • 4. der evangelisch und reformierten Richtung
  • 5. der orthodoxen und altorientalischen Richtung (derzeit noch nicht besetzt)
  • 5. der Vertreter der „Anderen“ (zB: Non-Denominationals; Anglikaner)
  • 7. der Vertreter der „Freien Werke“ (ökumenische und interkonfessionelle
  • Einrichtungen)
  • 8. der messianisch-jüdischen Richtung (derzeit noch nicht besetzt)

Jede Richtungsgruppe erwählt für die jeweilige Funktionsperiode mit qualifizierter Mehrheit eine/n „Richtungssprecher/in“. Diese/r ist, nach Bestätigung durch die Generalversammlung, automatisch Mitglied des Vorstands.

Falls im Laufe einer Arbeitsperiode Richtungsvertreter/-innen ausscheiden, können deren Plätze durch neue Richtungsvertreter/-innen, entsprechend der weiteren Listenplätze aus dem letzten Wahlvorgang, nachbesetzt werden.

Das Leitungsteam des Runden Tisches dient als Vorstand des Weges der Versöhnung.

Die Mitglieder des Vereinsvorstands und die Mitglieder im Vorstand des Runden Tisches sind identisch.

  • Der Vorstand erstellt die Agenda des RT und bereitet die Arbeit vor.
  • Es sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse und trifft alle entsprechenden Detailentscheidungen.
  • Der Vorstand setzt im Sinne der Arbeitsaufträge durch den RT Foren ein und begleitet deren Arbeitsprozesse.
  • Der Vorstand ist dem RT rechenschaftspflichtig.

Welche Personen gegenwärtig in der Leitung sind, erfahren Sie hier.
Fürbitteteam

  • Fürbitter/-innen begleiten die Arbeit des RT durch ihren Gebetsdienst und stützen geistlich die ganze Bewegung.
  • Einige von ihnen sind während der gesamten Versammlungszeit des RT als Beter vor Ort dabei.
  • Das Fürbitteteam ist vielfach Empfänger von vertraulichen Informationen und kommt deshalb ausschließlich aus den Reihen der ordentlichen und fördernden Mitglieder. Die Fürbitter haben am RT kein Stimmrecht.
  • Darüber hinaus sind viele einzelne Freunde der Bewegung sowie ganze „Häuser des Gebets“, Gebetsgruppen und Gebetsinitiativen zum Mittragen eingeladen.
  • Das Fürbitteteam versteht sich als Teil der größeren Gebetsbewegung zur Einheit in unserem Land und will dieser durch Dienste der Vernetzung dienen.
  • Der Vorstand bestätigt das Fürbitteteam und dessen Koordinator/in. Ein Mitglied des Vorstands ist die Kontaktperson zu den Fürbittern.

Weisenrat

Der Weisenrat besteht aus ehemaligen Mitgliedern des RT, die der Vorstand zu einem besonderen Dienst der Beratung für die jeweilige Arbeitsperiode eingeladen hat. Diese sollen zuvor mindestens zwei Perioden am RT gedient haben, und sich dabei das Vertrauen aller erworben haben.

"Die Weisen" bringen sich beim RT nach Möglichkeit und Bedarf ein, haben aber bei Abstimmungen kein Stimmrecht.

Der Runde Tisch (RT) organisiert nach Bedarf Foren und Arbeitskreise zu bestimmten relevanten Themenkreisen. Gegenwärtig gibt es die folgenden Foren und Arbeitskreise:

  • Arbeitskreis Gesellschaftsverantwortung, der sich aufteilt in
    • Kultur des Lebens
    • Soziale Verantwortung
  • Arbeitskreis Theologie,
  • Forum Israel,
  • Arbeitskreis Geschichtsaufarbeitung
  • Arbeitskreis Evangelisation
  • Forum "Kunst, Kultur und Glaube
  • Forum Miteinander für Europa

Die Foren übernehmen die Umsetzung konkreter Aufgaben des RT, entsprechend eines konkreten Arbeitsauftrags durch den RT (bzw. den Vorstand). Die Arbeitsergebnisse werden nach Arbeitsabschluss dem RT zwecks weiterer Entscheidungen unterbreitet.

Die Mitarbeiter in den Foren setzen sich zusammen aus: Mitgliedern des RT, ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern, sowie anderen Experten und Engagierten zu den jeweiligen Themen. Der Vorstand bestätigt die Mitarbeiter und bestellt einen Koordinator für jedes Forum.

Neben den kurzfristig und sehr spezifisch arbeitenden Foren gibt es auch solche, die für einen längeren Zeitraum eingerichtet werden. Die Dauer der Arbeit und genaue Arbeitsweise jedes Forums wird durch die Mitarbeiter des Forums in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt.

Näheres über die stehenden Foren erfahren Sie hier.